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Ausgleich von Beinlängendifferenzen - Pro und Contra
(Compensation of leg length differences - pros and cons)

Journal: DO - Deutsche Zeitschrift für Osteopathie Date: 2005/10, 3(4):Pages: 24-25. doi: Subito , type of study: article

Full text    (http://www.thieme-connect.de/products/ejournals/abstract/10.1055/s-2005-922422)

Keywords:

article [2076]
leg length inequality [10]
OMT [2951]
osteopathic manipulative treatment [2973]

Abstract:

No English abstract available.

Abstract original language:
Pro: Aus der Praxis: Der Patient war mit dem linken Fuß umgeknickt und wurde mit abschwellender Salbe und Stützverband behandelt. Schwellung und Schmerz waren nach 2 Wochen abgeklungen, dafür litt er nun an Beschwerden der Lendenwirbelsäule. Rotlicht und Antiphlogistika ließen die Schmerzen hier zurückgehen, der Rücken selbst blieb aber schmerzhaft. In orthopädischer Behandlung wurde eine Beinlängendifferenz diagnostiziert und mit Schuhhöhenausgleich rechts von 1,0 cm versorgt. Wegen anhaltender Beschwerden kommt er in osteopathische Behandlung. Sein Befund: Beinlängenunterschied rechts 1,0 cm, Varusstellung des linken Rückfußes mit Außenkantungsbehinderung im linken, unteren Sprunggelenk, posterior rotiertes Os ilium rechts, Sakrumtorsion nach links um die linke schräge Sakrumachse, Gruppendysfunktion der Lendenwirbelsäule mit Scheitelpunkt bei L3, NSR rechts. Es wurde behandelt mit Mobilisation des linken Rückfußes und MET des rechten Os ilium und des Sakrums. Die Skoliosierung der Lendenwirbelsäule hatte sich fast ausgeglichen: eine Beinlängendifferenz von 0,5 cm blieb bestehen. Der Schuhhöhenausgleich wurde auf 0,5 cm reduziert. Nach 3 Tagen war der Patient schmerzfrei. Contra: Der Osteopath erfasst seine Patienten stets in ihrer funktionellen Gesamtheit und wird anstelle einer standardisierten Therapieempfehlung einen individuellen Behandlungsvorschlag erarbeiten. Der Ausgleich einer „echten” Beinlängendifferenz ist keineswegs immer notwendig. Das Becken ist oftmals in der Lage, einen funktionellen Ausgleich zu schaffen. Mit statischen Vorschriften, etwa einer standardisierten Versorgung je nach Größe des Längenunterschiedes, wird der Therapeut dem individuellen Patienten nicht gerecht. Vielmehr muss er die individuelle Reaktion des einzelnen Patienten auf die Beinlängendifferenz berücksichtigen. Nur wenn der Körper des Patienten die Fehlstellung am Becken nicht mehr verlustfrei kompensieren kann, ist eine Unterstützung mit einem Längenausgleich notwendig.


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